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Kreistagsmitglied Elke Fenger-Schwindack ruft Verwaltungsgericht an

Veröffentlicht am 08.12.2009 in Kommunalpolitik

Mit Schreiben vom Freitag, den 4. Dezember 2009, hat Landrat Lothar Finzelberg zu einer erweiterten Sitzung des Kreisausschusses am 9. Dezember 2009 eingeladen, an der die Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses teilnehmen können. Mit Schreiben vom gleichen Tag wurde der Kreistag durch den Vorsitzenden zu einer außerordentlichen Sitzung am 15. Dezember einberufen. Auf beiden Sitzungen soll abschließend über die Neufassung der Richtlinie der Kosten der Unterkunft („KdU-Richtlinie“) beraten werden, obwohl der Kreistag auf seiner Sitzung am 25. November mehrheitlich eine Rücküberweisung in die Fachausschüsse beschlossen hatte.

Nach Ansicht von Elke Fenger-Schwindack, Mitglied des Kreistags und Vorsitzende des Sozial- und Gesundheitsausschuss, ist die Sitzung des Kreisausschuss unter anderem nicht fristgemäß einberufen worden.

Denn nach der Geschäftsordnung des Kreistages und seiner Ausschüsse beträgt die ordentliche Ladungsfrist eine Woche, die nur in Notfällen unterschritten werden darf. Der Landrat habe es verabsäumt, mit der Vorsitzenden des Sozial- und Gesundheitsausschuss im Einvernehmen eine Sitzung abzusprechen und einzuladen. Darüber hinaus verstoße eine Behandlung der KdU-Richtlinie in einer Sitzung des Kreisausschuss oder des Kreistages gegen den Geschäftsordnungsbeschluss der Rücküberweisung in die Fachausschüsse. Von einem Versehen kann man diesbezüglich nicht ausgehen, da Landrat Finzelberg kein Neuling im Führen der kreislichen Geschäfte ist.

Zur Wahrung ihrer Rechte als Kreistagsmitglied hat Frau Fenger-Schwindack das Verwaltungsgericht Magdeburg angerufen. Das Gericht soll durch eine einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO untersagen,
1. die für Mittwoch, den 9. Dezember 2009, geladene außerordentliche erweiterte Sitzung des Kreisausschusses mit den Mitgliedern des Sozial- und Gesundheitsausschusses durchzuführen und
2. anlässlich der für Dienstag, den 15. Dezember 2009, geladenen außerordentliche Sitzung des Kreistages den Tagesordnungspunkt 2, Neufassung der KdU-Richtlinie, Vorlagen 01/169/09 2. Fassung zu behandeln.

Dazu erklärt Frau Fenger-Schwindack: „Es geht mir nicht um den Inhalt der Beschlussvorlagen, sondern um das Vorgehen der Kreisverwaltung unter Federführung von Landrat Lothar Finzelberg. Der Kreistag hat jüngst die KdU-Richtline zur erneuten Beratung in die Fachausschüsse zurückverwiesen, da sich bei der Mehrheit der Mitglieder des Kreistags ein großer Beratungsbedarf zeigte. Zum wiederholten Male versucht Landrat Finzelberg unter Missachtung der Regeln der Hauptsatzung so oft und so lange einzuladen, bis er seine Mehrheiten zusammen hat“

Zuletzt war der Landrat so bei der Beschlussvorlage zur Veräußerung der kreiseigenen Geschäftsanteile am Kreiskrankenhaus Burg im Sommer dieses Jahres vorgegangen. „Viele Kreistagsmitglieder haben diese Praxis in der Vergangenheit erfolglos kritisiert. Ich wende mich nun an das Verwaltungsgericht, um dem rechtswidrigen Verhalten des Landrats ein Ende zu setzen.“

 

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